Geschäftsbedingungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur „Geschäftsbedingungen“) beziehen sich auf Verträge, die zwischen der Gesellschaft

Ing. Petr Švec - PENTA s.r.o.,
Sitz: Radiová 1122/1, Hostivař, 102 00 Praha 10
IČO (IdNr.): 02096013
DIČ (USt.-IdNr.): CZ 02096013
eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage 215400

Zustelladresse: Areal Agrop PENTA
Píšťovy 825
537 01 Chrudim
Tschechische Republik

Adresse des Expeditionslagers:
Areal Agrop PENTA
Píšťovy 825
537 01 Chrudim
Tschechische Republik

Telefonnummer: +420 226 060 697
Kontakt-E-Mailadresse: info@pentachemicals.eu

als Lieferant auf der einen Seite

und dem Unternehmer

als Abnehmer auf der anderen Seite

(beide nachfolgende gemeinsam auch nur als „Vertragsparteien“) abgeschlossen werden.

I. EINGANGSBESTIMMUNGEN

1.1.  Die Geschäftsbedingungen definieren und präzisieren die grundlegenden Rechte und Pflichten der Vertragsparteien beim Abschluss eines Warenkaufvertrags oder eines anderen hier aufgeführten Vertrags (nachfolgend gemeinsam nur als „Vertrag“).

1.2.  Die Bestimmungen der Geschäftsbedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Vertrags. Abweichende Vereinbarungen im Vertrag haben den Vorrang vor den Bestimmungen der Geschäftsbedingungen. Die Fassung der Geschäftsbedingungen kann der Lieferant ändern oder ergänzen. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich immer nach jener Fassung der Geschäftsbedingungen, unter deren Wirksamkeit sie entstanden. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien richten sich weiterhin auch nach den Bedingungen und Weisungen, die auf den Webseiten des Lieferanten www.pentachemicals.eu (nachfolgend nur „Onlineshop“) aufgeführt sind, und zwar bei Abschluss des Vertrags mittels des Onlineshops. In den hier nicht geregelten Fragen richten sich die Beziehungen der Vertragsparteien nach den Rechtsvorschriften, insbesondere nach dem Gesetz Nr. 89/2012 GBl., Bürgerliches Gesetzbuch, in der gültigen Fassung (nachfolgend nur „Bürgerliches Gesetzbuch“).

1.3.  Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf Abnehmer, die Unternehmer sind, also auf physische oder juristische Personen mit einer Gewerbeberechtigung und einer gültigen Identifikationsnummer. Der Lieferant betreibt keinen Verkauf an Personen, die keine Unternehmer sind, und er nimmt keine Bestellungen für Warenlieferungen im Wert von weniger als 150 EUR an.

1.4.  Durch die Zusendung der Bestellung bestätigt der Abnehmer, dass er sich mit diesen Geschäftsbedingungen bekannt machte und ihrem Inhalt zustimmt.

II. BESTELLUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1.  Gegenstand des Vertrags ist die Lieferung von Ware, die im Katalog des Lieferanten im Onlineshop aufgeführt ist, ggf. anderer Ware, die durch schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien spezifiziert ist. Der Warenkatalog enthält das Verzeichnis der Ware, einschl. der Beschreibung der wichtigsten Eigenschaften der einzelnen Posten. Es handelt sich um eine informative Präsentation, keineswegs um ein Angebot des Lieferanten auf Abschluss eines Kaufvertrags im Sinne der Bestimmung § 1732 Abs. 2 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Für den Abschluss des Vertrags ist es notwendig, dass der Abnehmer das Angebot des Lieferanten akzeptiert oder dass der Abnehmer eine Bestellung absendet und es zur Annahme dieser Bestellung durch den Lieferanten kommt.

2.2.  Der Abnehmer führt die Bestellung insbesondere mit Mitteln der Fernkommunikation durch, d.h. mittels des Onlineshops, telefonisch, per E-Mail oder auf andere Weise, die der Lieferant ermöglicht. Die Bestellung muss immer die genaue Bezeichnung der bestellten Ware (ggf. die Bezeichnung der Ware mit der Katalogbezeichnung), die Stückzahl der Ware oder die anders definierte Menge, die Art der Bezahlung und der Zustellung, den Kaufpreis und die Kontakt- und Rechnungsangaben des Abnehmers im Umfang des Vor- und Nachnamens oder die Firma, die Identifikationsnummer ggf. die USt.-Identifikationsnummer, die Adresse des Sitzes, die Adresse für die Zustellung, die Telefonnummer und die E-Mailadresse enthalten. Der Abnehmer ist weiterhin verpflichtet, auf Aufforderung des Lieferanten nachzuweisen, dass er Unternehmer ist, und zwar durch Nachweis der Gewerbeberechtigung oder der anderen Berechtigung oder des Auszugs aus dem entsprechenden Register.

2.3.  Der Lieferant ist nicht verpflichtet, eine erhaltene Bestellung zu bestätigen. Eine unbestätigte Bestellung ist für den Lieferanten nicht verbindlich. Der Lieferant ist bei Zweifeln an der Echtheit und Ernsthaftigkeit einer Bestellung berechtigt, die Bestellung zu verifizieren. Eine nicht verifizierte Bestellung kann der Lieferant ablehnen.

2.4.  Der Vertrag ist in dem Augenblick abgeschlossen, in welchem dem Abnehmer die verbindliche Bestätigung der Bestellung zugestellt wurde. Die Annahme des Angebots durch den Lieferanten mit irgendeiner Abweichung wird als Aufforderung zur Einreichung einer korrigierten Bestellung seitens des Abnehmers angesehen. Der Vertrag ist nur dann abgeschlossen, wenn der Lieferant die Bestellung oder korrigierte Bestellung ohne jegliche Vorbehalte annimmt (§ 1740 Abs. 3 des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches wird nicht angewandt).

III. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1.  Der Kaufpreis und die eventuell damit zusammenhängenden Kosten, die im Vertrag vereinbart sind (Transport usw.), können auf eine der unten aufgeführten Arten erstattet werden:

3.1.1.  vor der Lieferung der Ware:
- durch Überweisung auf das Bankkonto des Lieferanten aufgrund der Zahlungsaufforderung in der darin aufgeführten Fälligkeitsfrist;

3.1.2.  nach der Lieferung der Ware:
- durch Überweisung auf das Bankkonto des Lieferanten aufgrund des Steuerbelegs (der Rechnung) in der in der Rechnung aufgeführten Fälligkeitsfrist.

3.2.  Der Lieferant ist berechtigt, es nicht zu ermöglichen, dass die Ware erst nach ihrer Zustellung bezahlt wird. Diese Zahlungsarten sind in der Regel Stammkunden vorbehalten. Wenn es nicht anders vereinbart ist, wird die Rechnung – der Steuerbeleg nur elektronisch an die aufgeführte E-Mailadresse des Abnehmers gesandt.

3.3.  Bei einem Verzug des Abnehmers mit der Erstattung des Kaufpreises ist der Lieferant berechtigt, dem Abnehmer Verzugszinsen in Höhe von 0,1 % des geschuldeten Betrags für jeden Verzugstag zu verrechnen. Der Anspruch des Lieferanten auf den Ersatz des Schadens, der ihm durch den Verzug des Abnehmers entstand, wird davon nicht berührt. Wenn der Abnehmer mehr als 10 Werktage mit der Erstattung des Kaufpreises in Verzug ist, ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.4.  Bei einem Verzug des Abnehmers mit der Erstattung des Kaufpreises oder seines Teils ist der Lieferant ebenfalls berechtigt, weitere vereinbarte Warenlieferungen einzustellen, und zwar bis zum Augenblick der vollständigen Erstattung aller fälligen Verpflichtungen des Abnehmers.

3.5.  Wenn es die Parteien nicht anders vereinbaren, ist der insgesamt fakturierte Betrag, der auf der Rechnung aufgeführt ist, in einer Frist von 14 Kalendertagen ab dem Tag der Rechnungsausstellung fällig.

3.6.  Der Abnehmer ist berechtigt, dem Lieferanten die ausgestellte Rechnung – den Steuerbeleg in einer Frist von 10 Tagen ab der Zustellung zurückzugeben, wenn er nicht die Erfordernisse gemäß der gültigen Rechtsregelung enthält oder andere wesentliche Mängel hat, und dem Lieferanten die Gründe für die Rückgabe der Rechnung mitzuteilen.

IV. WARENLIEFERUNG

4.1.  Die Arten und Bedingungen der Warenlieferung und die Kosten für die Lieferung werden individuell bei jeder Anfrage vereinbart.

4.2.  Die Lieferzeit hängt von der aktuellen Verfügbarkeit der Ware ab und wird in der Bestellung vereinbart.

4.3.  Der Lieferant ist verpflichtet, dem Abnehmer die Ware auf die vereinbarte Weise, ordentlich verpackt und mit den notwendigen Dokumenten zu liefern. Die notwendigen Dokumente sind insbesondere Qualitätszertifikate, Sicherheitsdatenblätter und weitere Dokumente, die für die Übernahme und Nutzung der Ware notwendig sind. Wenn es nicht anders vereinbart ist, werden die Dokumente in englischer Sprache gewährt.

4.4.  Wenn die Transportkosten nicht Teil des Preises der gelieferten Ware sind, ist der Abnehmer verpflichtet, den Preis für den Transport gemäß dem vorher vereinbarten und bestätigten Angebot zu erstatten. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Übernahme der Ware durch die berechtigte Person des Abnehmers an dem von ihm bestimmten Ort sicherzustellen.

4.5.  Auf Wunsch des Abnehmers und auf dessen Kosten kann der Lieferant auch eine Transportversicherung der Ware abschließen.

4.6.  Wenn der Abnehmer den Transport selbst sicherstellt, wird die Ware für den Abnehmer im Expeditionslager des Lieferanten vorbereitet. Der konkrete Ort und der Termin für das Abholen der Ware, sofern er nicht im Vertrag aufgeführt ist, wird dem Abnehmer per E-Mail, telefonisch oder mittels SMS mitgeteilt.

4.7.  Vor der Übernahme der Ware ist der Abnehmer verpflichtet, die Unversehrtheit der Verpackung der Ware zu kontrollieren und dem Spediteur sofort eventuelle Mängel mitzuteilen. Über die Mängel wird ein Protokoll verfasst. Wenn kein Protokoll über die Mängel verfasst wird, verliert der Abnehmer die Ansprüche, die aus der versehrten Warenverpackung hervorgehen.

4.8.  Unverzüglich nach der Übernahme der Ware ist der Abnehmer verpflichtet, die Ware zu kontrollieren, insbesondere ist er verpflichtet, die Stückzahl der Ware und ihre Vollständigkeit zu kontrollieren. Wenn eine Differenz festgestellt wird, ist er verpflichtet, sie dem Lieferanten ohne überflüssigen Verzug mitzuteilen, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen ab der Warenübernahme. Festgestellte Mängel ist der Abnehmer verpflichtet, auf geeignete Weise zu dokumentieren und dem Lieferanten diese Dokumentation zusammen mit der Mitteilung des Mangels zu senden.

4.9.  Das Eigentumsrecht an der Ware und die Schadensgefahr an der Ware gehen mit der Lieferung der Ware oder im Augenblick, in dem es dem Abnehmer ermöglicht wird, über die Ware zu verfügen (ohne Hinsicht darauf, ob der Abnehmer die Ware übernimmt oder nicht), auf den Abnehmer über.

4.10.  Wenn der Abnehmer die Ware nicht an der von ihm aufgeführten Zustelladresse und auch in einer zusätzlichen Frist und an dem vom Lieferanten bestimmten Ort nicht übernimmt, wobei der Lieferant berechtigt ist, die Ersatzzeit und den Ort für die Übernahme der Ware im Hinblick auf den Charakter der Ware und die zusätzlichen, mit der Ersatzlieferung verbundenen Kosten zu bestimmen, hat der Lieferant Anspruch auf eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises für die Ware und auf Ersatz der Kosten, die mit dem weiteren Transport, der Verwahrung und Lagerung der Ware verbunden sind. Der Lieferant ist ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Lieferant sein Recht nutzt, vom Vertrag zurückzutreten, ist er berechtigt, alle seine Ansprüche aus dem Titel der Verletzung der Pflicht des Abnehmers, die Ware zu übernehmen, einschl. der Vertragsstrafe, auf die ihm vor dem Rücktritt vom Vertrag ein Anspruch entstand, gegen den Anspruch des Abnehmers auf Rückgabe des Kaufpreises anzurechnen.

V. VERPACKUNGEN

Alle Ware wird entweder in einer üblichen Einzelhandelsverpackung oder in sog. Großverpackungen geliefert. Alle vom Lieferanten verwendeten Verpackungen erfüllen die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Verpackungen gemäß dem Gesetz Nr. 477/2001 GBl., in der Fassung der letzten Vorschriften.

Paletten werden dem Abnehmer beim Verkauf verrechnet, und zwar zum Preis von 20 EUR ohne MwSt./St. für eine Holzpalette, 10 EUR ohne MwSt./St. für eine Palette mit den Maßen 80 x 60 cm und 43 EUR ohne MwSt./St. für eine Kunststoffpalette.

VI. KOMMERZIELLE KOMMUNIKATION

Durch das Ausfüllen und Absenden der Bestellung erteilt der Abnehmer dem Lieferanten die Zustimmung zur Zusendung kommerzieller Kommunikation, und zwar an die Kontakt-E-Mailadresse des Abnehmers, die in der Bestellung aufgeführt ist. Die Zustimmung wird im sog. Modus Opt-out erteilt, und der Abnehmer kann diese Zustimmung jederzeit durch eine E-Mailnachricht widerrufen, die an die folgende Adresse gesandt wird: info@pentachemicals.eu.

VII. ABSCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1.  Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle durch den Vertrags gegründeten Rechtsbeziehungen des Abnehmers und des Lieferanten beim Kauf und Verkauf der Ware sich immer ausschließlich nach der Rechtsordnung der Tschechischen Republik richten, und zwar auch in den Fällen mit einem internationalen (ausländischen) Teilnehmer. Die Vertragsparteien schließen ausdrücklich die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) oder eine andere Regelung aus, die die Anwendung der Rechtsordnung der Tschechischen Republik auf die durch den Vertrag gegründeten Beziehungen ausschließen oder einschränken könnte.

7.2.  Wenn es bei der gegenseitigen Zusammenarbeit des Abnehmers und des Lieferanten zur Verarbeitung personenbezogener Daten kommen wird, verpflichtet sich der Lieferant, gemäß der gültigen Rechtsregelung vorzugehen. Obligatorisch veröffentlichte Angaben über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch den Lieferanten sind auf den folgenden Webseiten des Lieferanten zu finden: www.pentachemicals.eu.

7.3.  Wenn eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen ungültig oder unwirksam oder undurchführbar ist oder wird, tritt an die Stelle der ungültigen Bestimmungen eine Bestimmung, deren Sinn der ungültigen Bestimmung so nahe wie möglich kommt. Von der Ungültigkeit oder Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags oder der Geschäftsbedingungen verlangen schriftliche Form.



Diese Geschäftsbedingungen sind ab dem 1.9.2021 gültig und wirksam.